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Neubauten

Für Neubauten gelten ab 1.1.2016 höhere energetische Anforderungen. Der Wert des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs (= Wert für die Energieeffizienz) wird um 25 Prozent gesenkt. Für den sogenannten Wärmedurchgangskoeffizienten (= Wärmedämmung der Gebäudehülle) gilt eine Senkung von 25 Prozent. Diese Maßnahmen sind als Zwischenschritt zum EU-Niedrigstenergie-Gebäudestandard zu sehen. Die konkreten Vorgaben werden bis Ende 2016, für Behördengebäude bis Ende 2018, für alle Neubauten festgelegt. Hinsichtlich des Einbaus einer Kühlanlage in einen Neubau müssen nun auch bauliche Maßnahmen zum Wärmeschutz im Sommer berücksichtigt werden. Die Investitionen sollen sich aber am zu erwartenden Nutzen orientieren.

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