Aktuelle Neuigkeiten zur Energieeinsparverordnung EnEV2014

Aktuelle Neuigkeiten zur Energieeinsparverordnung EnEV2014

Im Gebäudebereich Energie sparen!

Seit dem 1. Mai 2014 gilt die novellierte EnEV2014. Die bisherige Regelung wird mit der Neuerung in Zweck und Anwendung erweitert. Insbesondere geht es darum, im Gebäudebereich Energie einzusparen, die energiepolitischen Ziele des Bundes zu verfolgen, das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten und einen nahezu klimaneutralen Bestand bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Das heißt: Die Bundesregierung hat die Klimaneutralität im Fokus und verschärft mit der EnEV2014 die Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Gelingen soll das durch die Einsparung von Energie in Gebäuden sowohl beim Heizen, Kühlen, beim Wasser erwärmen, beim Beleuchten und beim Lüften. Deshalb sollten sich nicht nur Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen, sondern auch Eigentümer von Gebäuden mit der neuen Gesetzeslage vertraut machen.

Neubauten

Neubauten

Für Neubauten gelten ab 1.1.2016 höhere energetische Anforderungen. Der Wert des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs (= Wert für die Energieeffizienz) wird um 25 Prozent gesenkt. Für den sogenannten Wärmedurchgangskoeffizienten (= Wärmedämmung der Gebäudehülle) gilt eine Senkung von 25 Prozent. Diese Maßnahmen sind als Zwischenschritt zum EU-Niedrigstenergie-Gebäudestandard zu sehen. Die konkreten Vorgaben werden bis Ende 2016, für Behördengebäude bis Ende 2018, für alle Neubauten festgelegt. Hinsichtlich des Einbaus einer Kühlanlage in einen Neubau müssen nun auch bauliche Maßnahmen zum Wärmeschutz im Sommer berücksichtigt werden. Die Investitionen sollen sich aber am zu erwartenden Nutzen orientieren.